Donnerstag, 27.5.2021
Wenige negative Stellungnahmen sind kein "riesiger Shitstorm"

Die Aussage, jemand habe einen riesigen "Shitstorm" geerntet, ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers handelt es sich bei einem Shitstorm um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Stellungnahmen reichen nicht aus, um sie als "riesigen Shitstorm" zusammenzufassen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit zwischen einer Sängerin und einem Presseorgan entschieden.

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Freitag, 21.8.2020
Tönnies scheitert mit Unterlassungsklage gegen SPD-Politiker Stegner
Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner darf sich weiter frei über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am 18.08.2020 zurückgewiesen. Darin sollte Stegner verpflichtet werden, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen. Mehr lesen