Dienstag, 27.10.2020
Bundesregierung beschließt Evaluierungsbericht zum Syndikusgesetz

Der Gesetzgeber hat 2016 nach einem Urteil des Bundessozialgerichts das Recht der Syndikusanwälte neu geregelt. Das Bundesjustizministerium hat zu den möglichen Auswirkungen einen ersten Evaluierungsbericht vorgelegt, der am 21.10.2020 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Gesamtkonzept einer gesetzlichen Regelung des Berufs der Syndikusrechtsanwälte bewährt hat.

Mehr lesen