Dienstag, 7.7.2020
Anspruch auf Fahrtkostenersatz bei stufenweiser Wiedereingliederung

Die Krankenkasse hat einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten. Dabei sei der Anspruch beschränkt auf die Kosten der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse, entschied das Sozialgericht Dresden kürzlich.

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