Montag, 21.6.2021
Keine Rechtsbeschwerde gegen Streitwertherabsetzung bei Gewinnabschöpfung

Gegen eine Beschwerdeentscheidung über eine Streitwertherabsetzung kann keine Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Antrag zunächst wegen Stellung vor Klageerhebung als unstatthaft zurückgewiesen worden war.

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