Auf der Webseite des von Sky betriebenen Streamingsdienstes Wow mussten sich Abonnenten erst in ihr Kundenkonto einloggen, bevor sie ihr Wow-Abo kündigen konnten. Zu viele Hürden, befand das LG München I.
Mehr lesenDie Streaming-Dienste Netflix und Spotify dürfen es sich in ihren AGB nicht länger vorbehalten, nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote zu ändern. Gestiegene Gesamtkosten seien kein Argument, so das KG. Damit obsiegte der Verbraucherzentrale Bundesverband auch in zweiter Instanz.
Mehr lesenDer Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert scharf den von der Europäischen Kommission aufgegriffenen Vorschlag der Telekommunikationsindustrie, Netzgebühren für Inhalteanbieter wie Streaming-Dienste, Amazon und Google (sogenanntes Sending-Party-Pays-Modell) einzuführen. Eine solche Gebühr würde die Netzneutralität und den Wettbewerb gefährden. Der vzbv fordert eine öffentliche Konsultation auf EU-Ebene.
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