Mittwoch, 14.7.2021
Ermittlungstaktik von Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Polizei darf – auch wenn sie vorher vergeblich einen Durchsuchungsantrag angeregt hat – ein Fahrzeug nach gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften durchsuchen. Darin sieht der Bundesgerichtshof noch keinen Anhalt für eine Umgehung der Strafprozessordnung. Der 5. Strafsenat billigte auch die Ankündigung weit auseinanderklaffender Strafvorstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die einer mutmaßlichen Täterin in Aussicht gestellt wurden, um von ihr Aufklärungshilfe bei Bandenstraftaten zu erlangen.

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