Dienstag, 27.2.2024
Zahlungen an Ex-Partner dürfen nicht an Kindesumgang geknüpft werden

Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den früheren Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Der BGH bezeichnete ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf.

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