Dienstag, 25.1.2022
Unionsrechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6% zu verzinsen

Ein zu Unrecht unter Berufung auf unionsrechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist mit 6% zu verzinsen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Das Bundeszentralamt für Steuern hat gegen das Urteil die vom Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Frage zum Beginn des Zinslaufs bei der Kapitalertragsteuererstattung zugelassene Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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