Ein Jugendfußballtrainer verging sich über Jahre mit vermeintlichen "Physiotherapie"-Behandlungen an seinen Spielern. Nun hat ihn das LG München I wegen Hunderter sexueller Übergriffe und 153 Vergewaltigungen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt - die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung lehnte man jedoch ab.
Mehr lesenZur besseren Verfolgung von Sexualstraftätern fordert Bayern eine zehnjährige Aufbewahrungs- und Speicherfrist für jegliche Akten aus entsprechenden Ermittlungsverfahren. Nach aktueller Rechtslage würden die Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren fünf Jahre aufbewahrt, im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister seien Einstellungen nur zwei Jahre gespeichert, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
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