Bayern fordert Fristverlängerungen für Akten zu Sexualdelikten
Um den Behörden einen längeren Zugriff zu ermöglichen, bringe Bayern bei der anstehenden Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai in Berlin einen Antrag ein, der deutliche Fristverlängerungen fordere, so Eisenreich am 22.03.2023 in München weiter. Darüber hatte auch die “Frankfurter Allgemeine“ berichtet. Bei Sexualstraftaten stehe mangels objektiver Beweismittel wie etwa unabhängigen Zeugen oft Aussage gegen Aussage. Anhaltspunkte für die Glaubhaftigkeit der Aussage der Betroffenen können sich dabei auch aus früheren Verfahrenseinstellungen gegen den Beschuldigten ergeben. “Wenn mehrere Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg unabhängig voneinander ähnliche Vorwürfe gegen ein und dieselbe Person erheben, kann das ein Indiz für ihre Glaubwürdigkeit sein. In diesen Fällen ist es sinnvoll, auch alte Ermittlungsakten zu eingestellten Verfahren in die Prüfung einzubeziehen.“
Rückgriff auf ältere Ermittlungsakten kann sinnvoll sein
Dies gelte auch bei Straftaten des sexuellen Missbrauchs durch einzelne Angehörige der Kirchen, hier sei teils eine Vielzahl von Opfern betroffen. “Teilweise werden die Strafverfolgungsbehörden aber erst spät und zu unterschiedlichen Zeitpunkten informiert. Deshalb benötigen unsere Ermittlerinnen und Ermittler auch Zugriff auf ältere Ermittlungsakten.“ Missbrauchsfälle in der Kirche erschütterten die ganze Gesellschaft. Klar sei aber: “Keiner steht in Bayern über dem Gesetz, kein Politiker, kein Wirtschaftsboss und auch kein Geistlicher.“