Dienstag, 22.2.2022
Verschuldete Säumnis im Anwaltsprozess in eigener Sache

Wird ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt in einem Prozess mit Anwaltszwang für eine gewisse Zeit prozessunfähig, muss er sich grundsätzlich vertreten lassen. Eine Ausnahme davon besteht laut Bundesgerichtshof nur dann, wenn der Jurist gewichtige Gründe für seine Abwesenheit bei einem Termin darlegt. Anderenfalls habe er die Säumnis verschuldet.

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