Wer ein Kraftfahrzeug fahren will, das über 3,5 Tonnen schwer ist, muss über eine gewisse Sehschärfe verfügen. Ansonsten ist ihm die entsprechende Fahrerlaubnis zu versagen. Dies gilt auch für einen Rettungssanitäter, der jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 Tonnen hat, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden hat.
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