Eine 14-monatige Tätigkeit im Groundhandling von Hubschraubern reicht selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens aus. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Das Gericht stütze sich dabei auf die fachmedizinischen "Königsteiner Empfehlungen".
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