Montag, 22.11.2021
Kein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch "Stiefopa" möglich

Ein Kind ist nicht so gut gegen den sexuellen Missbrauch durch einen "Stiefopa" geschützt wie gegen den durch einen Großvater. Denn der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB ausgeschlossen, wenn diese kein Abkömmling des Täters ist.

Mehr lesen