Donnerstag, 14.10.2021
BVerfG bestätigt Teilentzug der elterlichen Sorge wegen Überforderung eines Kindes

Eine Mutter, der wegen Kindeswohlgefährdung durch schulische Überforderung ihrer lernbehinderten Tochter das Sorgerecht teilweise entzogen wurde, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdebegründung lasse eine Verletzung von Grundrechten nicht erkennen.

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