Wer bei einer Zwangsversteigerung eine Problemimmobilie ersteigert, soll Mieteinnahmen künftig erst dann erhalten, wenn er den gebotenen Preis voll gezahlt hat. Damit will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) neuen skrupellosen Geschäftsmodellen mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat am Freitag im Streit um die Sanierung einer Schrottimmobilie verhandelt. Laut § 22 Abs. 4 WEG a.F. entfällt zwar die Sanierungspflicht, wenn ein Gebäude "zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört" ist. Damit dürften aber nur echte Zerstörungen durch Feuer oder Überflutung gemeint sein, wie die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann betonte – und kein Verfall. Die endgültige Entscheidung soll am 15.10.2021 verkündet werden.
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