Buschmann will gegen Geschäfte mit ersteigerten Schrottimmobilien vorgehen

Wer bei einer Zwangsversteigerung eine Problemimmobilie ersteigert, soll Mieteinnahmen künftig erst dann erhalten, wenn er den gebotenen Preis voll gezahlt hat. Damit will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) neuen skrupellosen Geschäftsmodellen mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben.

"Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser, quartieren unter teils erbärmlichen Bedingungen Menschen mit Migrationsbezug dort ein und quetschen damit die Immobilien aus wie eine Zitrone – ohne je den geschuldeten Preis zu bezahlen", beklagte der Minister.

Dabei machten sie sich das Recht der Zwangsversteigerung zunutze, das den Ersteigerer bislang nur verpflichte, eine Sicherheitsleistung zu erbringen, bevor er die Immobilie nutzen darf. Das soll in Zukunft anders werden, sofern eine Immoblie als "Problemimmobilie" eingestuft wurde. Der Käufer soll in solchen Fällen das Gebäude erst dann verwalten oder vermieten können, wenn er den Betrag, den er bei der Zwangsversteigerung geboten hat, voll bezahlt hat. 

Nach Informationen der Funke-Zeitungen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Verwaltungsämter von Gemeinden das Recht bekommen, dem Käufer der ersteigerten Immobilie vorübergehend das Haus oder die Wohnung zu entziehen. "Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind dann beispielsweise etwaige Mieteinnahmen an den gerichtlich
bestellten Verwalter zu zahlen", heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf.

Redaktion beck-aktuell, bw, 11. März 2024 (dpa).