Mittwoch, 1.2.2023
Richtige Antwort in Prüfung trotz Schreibfehlers

Verschreibt sich ein Teilnehmer in einer Prüfung bei einem Fachbegriff, handelt es sich um einen unbeachtlichen Schreibfehler, wenn der gesuchte Ausdruck eindeutig erkennbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision gegen eine für eine Kandidatin günstige Entscheidung nicht zu. Verfahrensfehler seien nicht dargelegt worden. 

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