Freitag, 12.5.2023
Schmerzensgeld für Mutter nach Tötung ihres Kindes

Das Landgericht Osnabrück hat einer Mutter nach dem Tod ihres Kindes durch ein Schütteltrauma ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zugesprochen. Sie habe eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert erlitten, ein außergewöhnliches Ausmaß der Störung sei nach der geänderten BGH-Rechtsprechung nicht mehr erforderlich. Ein zusätzliches Hinterbliebenengeld versagte das LG, da diesem nur eine Auffangfunktion zukomme.

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