Montag, 20.3.2023
Kein Unfallversicherungsschutz für Prügelei bei Betriebsfahrt

Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. Dies hält das Sozialgericht Berlin im Fall einer Prügelei wegen einer zugeparkten Betriebseinfahrt fest.

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