Mittwoch, 15.12.2021
Klinik muss Samen von Verstorbenem an Frau herausgeben

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Hamburger Klinik zur Herausgabe einer Samenspende eines verstorbenen Mannes verpflichtet. Der Spender und seine Lebensgefährtin hatten einen Vertrag mit einer Kinderwunschklinik in Madrid geschlossen. Demnach sollten Eizellen der Frau mit dem Samen befruchtet werden, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Die Klinik, bei der sich die tiefgefrorenen Keimzellen befanden, hatte deren Herausgabe abgelehnt.

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