Donnerstag, 9.12.2021
Keine "Rosinenpickerei" bei Hartz-IV-Berechnung

Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten, dürfen bei endgültigen Leistungsfestsetzungen ihre Klagen gegen Bescheide nicht auf einzelne für sie günstige Monate beschränken. Einer solchen Rosinenpickerei tritt das Sozialgericht Dresden in einem Urteil entgegen. Es hat allerdings die Berufung zugelassen.

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