Eine Rundfunkintendantin treibt persönlich offene Gebühren ein? Eher nicht, so das LG München I. Daher konnte ein Zwangsvollstreckungsauftrag über das elektronische Behördenpostfach nicht mit ihrem Namen einfach signiert werden.
Mehr lesenGegen die Rundfunkbeitragspflicht kann nicht eingewandt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wegen mangelnder Programm- und Meinungsvielfalt seinen verfassungsmäßigen Funktionsauftrag verfehle. Dies hat kürzlich der VGH München entschieden, der jetzt die Begründung veröffentlichte.
Mehr lesenEin Vermietungsservice, der gewerblich Ferienwohnungen für die Eigentümer vermietet und betreut, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und einer Klage stattgegeben. Beitragspflichtig sei grundsätzlich der Eigentümer, es sei denn, der Vermittler trete im eigenen Namen auf. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
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