Montag, 19.6.2023
Berliner Richterbesoldung R 1 und R 2 in 2016 und 2017 verfassungswidrig

Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 – wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 – in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Diese Auffassung vertritt das Verwaltungsgericht Berlin und hat insoweit das Bundesverfassungsgericht angerufen. In den Jahren 2018 bis 2021 sei die Besoldung hingegen verfassungsgemäß gewesen, so das VG.

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