Freitag, 9.12.2022
Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

Bei der Gewichtung des Lebensalters im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung kann laut Bundesarbeitsgericht zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine Altersrente bezieht oder innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen dürfe insoweit nicht berücksichtigt werden.

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