Dienstag, 14.7.2020
Auswärtiges Amt muss COVID-19 Reisewarnung nicht aufheben

Die offizielle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der EU und neun weitere europäische Staaten, verletzt deutsche Reiseunternehmen nicht in ihren Rechten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 10.07.2020 in einem Eilverfahren entschieden.

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