Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten abgelehnt. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test unterziehen zu müssen, habe gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens zurückzutreten, entschieden die Richter.
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