Verletzung körperlicher Integrität geltend gemacht
Geklagt hatte eine Familie, die im Moment Urlaub auf Mallorca macht und am 29.08.2020 zurückkommen will. Die spanische Ferieninsel ist seit dem 14.08.2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Kläger wollten dem derzeit verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise aus dem Weg gehen. Die "Zwangstestung" verletze ihre körperliche Integrität, sie müssten gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden. Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollten die Eltern zumindest erreichen, dass ihr knapp zweijähriger Sohn nicht getestet wird.
BVerfG sieht nicht allzu große Beeinträchtigung
Die Richter sehen aber keinen Anlass, an der Testpflicht zu rütteln. Die Beeinträchtigungen durch den Test seien "nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität". Umgekehrt stünden "hochrangige Rechtsgüter wie Leib und Leben einer großen Anzahl Dritter" auf dem Spiel. Auch von einzelnen nicht getesteten Personen könne ein Ansteckungsrisiko ausgehen. Die Kläger hätten nicht dargelegt, warum das ausgerechnet bei ihnen nicht der Fall sein sollte.
Noch keine Entscheidung über Verfassungsbeschwerde
Über die gleichzeitig eingereichte Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden. Sie ist weiter beim Gericht anhängig.