Wegen seines "reichsbürgertypischen" Verhaltens im Rechtsverkehr ist ein Kriminalhauptkommissar aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover jetzt bestätigt. In dem Verhalten des Beamten liege ein schweres Dienstvergehen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige. Er habe unter anderem die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet.
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