Reichsbürger-Führung bereitete Sturm auf den Bundestag vor

Mutmaßliche Führungsmitglieder der Reichsbürger-Gruppierung, die bei einer Großrazzia im Dezember aufgeflogen war, sollen Pläne für einen gewaltsamen Sturm auf den Bundestag gehabt haben. Dafür seien sie "bereits in konkrete Vorbereitungshandlungen eingetreten", heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann soll ebenfalls in den Fall verwickelt sein.

Reichsbürger wollten Abgeordnete in Handschellen abführen

Ein Kommando von bis zu 16 Personen habe Regierungsmitglieder und Abgeordnete in Handschellen abführen sollen, heißt es im Beschluss des BGH. Bei den beteiligten Personen soll es sich vornehmlich um aktive oder ehemalige Angehörige von Spezialeinheiten der Bundeswehr oder der Polizei gehandelt haben. Diese hätten bereits Kontakt zu mehreren Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aufgenommen. Ein bereits in Untersuchungshaft sitzender Beschuldigter soll sich unter anderem Munition, Gewehrmagazine und Nachtsichtgeräte besorgt und in Berlin Fotos von Absperrgittern am Paul-Löbe-Haus, vom Eingang der U-Bahn-Station "Bundestag" und vom Schloss Bellevue gemacht haben. Außerdem soll er eine Namensliste von Politikern, Journalisten und anderen Personen des öffentlichen Lebens erstellt haben.

BGH warnt vor "erheblicher Gefahr" durch Reichsbürger

Spätestens seit Ende November 2021 sollen die Männer drei weitere Beschuldigte in ihre Pläne eingeweiht und "mit sich seitdem immer weiter in ihrer Intensität steigernden Vorbereitungen begonnen" haben, so der BGH. Zentrales Gremium sei ein "Rat" gewesen, der mit unterschiedlichen Ressorts einem Regierungskabinett nachempfunden war. Daneben soll ein "militärischer Arm" für die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt zuständig gewesen sein. Die ebenfalls festgenommene frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann soll "verschiedene Mitglieder der Vereinigung über Anwesenheitszeiten von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern" informiert haben. Der BGH sprach insgesamt von "konkreten vielfältigen Vorbereitungshandlungen" und zog daraus den Schluss: "Die von der in Rede stehenden Gruppierung ausgehende Gefahr ist erheblich."

Beschwerde eines Reichsbürgern verworfen

Anlass für die Ausführungen des für Staatsschutz-Delikte zuständigen Strafsenats des BGH war die Beschwerde eines Mannes, der angibt, bei den Durchsuchungen von den Ermittlern mit seinem Bruder verwechselt worden zu sein. Das Gericht hatte seine Beschwerde Ende März verworfen. Der Bundestag hatte Anfang März seine Zugangsregeln verschärft, auch als Reaktion auf die Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Bei der Razzia am 07.12.2022 waren 25 Männer und Frauen festgenommen worden, von denen zuletzt noch 23 in U-Haft waren. Die Bundesanwaltschaft führt in dem Komplex inzwischen 61 Personen als Beschuldigte. Sie sieht in der Gruppe eine Terrorvereinigung, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

BGH, Beschluss vom 30.03.2023 - StB 58/22

Redaktion beck-aktuell, 21. April 2023 (dpa).