Mittwoch, 7.4.2021
Ausgangsbeschränkung der Region Hannover voraussichtlich rechtswidrig

Die in der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom März 2021 angeordnete nächtliche Ausgangsbeschränkung ist voraussichtlich rechtswidrig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg weist insbesondere auf die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen hin. Es gelte, zunächst diese durch (verstärkte) staatliche Kontrolle und staatliches Eingreifen durchzusetzen. Ein entsprechendes Bemühen sei nicht aufgezeigt worden.

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