Dienstag, 8.9.2020
Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aufgrund der vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesänderung zur Anhebung der Sozialhilfesätze die Höhe der sozialhilferechtlichen Regelbedarfsstufen abschließend berechnet. So soll der Regelsatz ab 01.01.2021 für volljährige Alleinstehende um 14 Euro auf 446 Euro steigen, für volljährige Partner in Lebensgemeinschaft um 12 Euro auf 401 Euro.

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