Mittwoch, 25.5.2022
Ohne Rechtsmittelführer keine Berufung

Ist nicht klar, wer von mehreren unterlegenen Parteien genau der Rechtsmittelführer ist, ist das Rechtsmittel unzulässig. Zwar lässt der Bundesgerichtshof zu, dass man den gesamten Schriftsatz auslegt, um die Person genau zu ermitteln. Seien aber mehrere Irrtümer des Prozessvertreters möglich, entspreche der Schriftsatz nicht den formalen Anforderungen einer Berufungsschrift. Allerdings könne der Fehler bis zum Ablauf der Berufungsfrist geheilt werden.

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Montag, 1.3.2021
Rechtsmittelführer müssen genau bezeichnet werden

Aus einer Berufungsschrift muss sich klar ergeben, für wen das Rechtsmittel eingelegt wurde. Vertritt ein Anwalt mehrere unterlegene Streitgenossen und benennt den Rechtsmittelführer nicht, gibt es laut Bundesgerichtshof keine Vermutung dafür, dass sich alle gegen das Urteil wehren wollen.

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