Donnerstag, 2.3.2023
Bußgeldbescheide wegen "Handy-Blitzers" bleiben gültig

Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz eines neuartigen "Handy-Blitzers" bleiben zumindest vorerst gültig. Das Amtsgericht Trier wies Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurück. Zwar gebe es noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts. Dennoch dürften die vorgelegten Beweise für die unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer verwertet werden.

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Mittwoch, 4.11.2020
Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

Das Amtsgericht Dortmund hat am 02.11.2020 drei Männern freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung. Das Urteil sorgt für Debatten im Internet.

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