Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

Das Amtsgericht Dortmund hat am 02.11.2020 drei Männern freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung. Das Urteil sorgt für Debatten im Internet.

Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde eingelegt

Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen "ausführlich begründet" und soll zeitnah veröffentlicht werden.

Coronaschutz-Gegner werten Entscheidung als bahnbrechend

In Foren von Coronaschutz-Gegnern wurde sie als bahnbrechend bewertet. Ein in der Szene bekannter Anwalt zitierte einen der Freigesprochenen mit den Worten: "Heute fand vor dem AG Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!"

Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen waren untersagt

Mit der Coronaschutz-Verordnung vom 22.03.2020, auf die sich die Entscheidung bezieht, wurde der erste Lockdown in Deutschland rechtlich begründet. In der Verordnung hieß es: "Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind untersagt."

Kutschaty: Parlament müsse eingebunden werden

Die aktuelle Entscheidung entspricht einer Forderung des nordrhein-westfälischen SPD-Fraktionschefs Thomas Kutschaty. Er hatte vergangene Woche gesagt, das Parlament müsse eingebunden werden. "Wir greifen jetzt wieder massiv in die Grundrechte ein. (...) Das kann man nicht einfach durch Ministererlass, durch Ministerverordnung machen", sagte Kutschaty bei WDR5. Er forderte entsprechend ein "Corona-Gesetz".

Verordnung wurde bislang mehr als 20 Mal verändert

Seit der ersten NRW-Coronaschutz-Verordnung im Frühjahr wurde sie mehr als 20 Mal verändert. Gegen die aktuelle Version, die seit 02.11.2020 in Kraft ist, liegen laut Oberverwaltungsgericht bereits 25 Eilanträge vor.

AG Dortmund, Urteil vom 02.11.2020 - 02.11.2020 733 Owi 64/2

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2020 (dpa).