Bußgeldbescheide wegen "Handy-Blitzers" bleiben gültig
© Harald Tittel / dpa

Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz eines neuartigen "Handy-Blitzers" bleiben zumindest vorerst gültig. Das Amtsgericht Trier wies Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurück. Zwar gebe es noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts. Dennoch dürften die vorgelegten Beweise für die unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer verwertet werden.

Neuartiger “Handy-Blitzer“ filmt alle vorbeifahrenden Fahrzeuge

 

Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland den "Handy-Blitzer" seit Juni 2022 jeweils drei Monate lang zunächst in Trier und dann in Mainz getestet. Das in den Niederlanden entwickelte System sieht einem normalen Tempo-Blitzer ähnlich, funktioniert aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungssoftware ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannt hat. Der Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei Betroffene vertrat, kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an. "Das ist eine Ermessensfrage, aber ich finde das nicht konsequent", sagte er.

Streit um Rechtsgrundlage

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte vor dem Urteil erklärt, für eine dauerhafte Nutzung sei zweifellos eine "spezifische Rechtsgrundlage" nötig. Für den Pilotversuch könne man jedoch auf eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes zur Gefahrenabwehr zurückgreifen. Dies sah der Trierer Amtsrichter David Geisen-Krischel anders: "Der Einsatz kann nicht auf die Generalklausel gestützt werden", sagte er. Es gebe "keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Maßnahme". Auch bei einem Pilotprojekt könne nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage verzichtet werden, zumal schon in der Versuchsphase Bußgeldbescheide ergangen seien.

Hohes öffentliches Interesse an Sanktionierung der Handy-Nutzung bei der Fahrt

Trotz fehlender Rechtsnorm dürften die gesammelten Beweise verwertet werden, weil die rechtliche "Eingriffsintensität" nicht so hoch sei, sagte er. Es gebe vielmehr ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sanktionierung der Handy-Nutzung am Lenkrad. Wie viele Bußgeldbescheide im Laufe des sechsmonatigen Einsatzes des "Handy-Blitzers" ausgestellt wurden, wollte das Ministerium trotz mehrfacher Anfrage nicht mitteilten. Das Innenministerium werde eine Bilanz zum Pilotprojekt präsentieren, hieß es lediglich.

 

AG Trier, Entscheidung vom 02.03.2023

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2023 (dpa).

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