Freitag, 10.5.2024
Er war nicht nutzlos: Anwaltskosten trotz später Hinzuziehung zu erstatten
Nach einem Urteil des BAG können Kosten für einen Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig sein, wenn er als zusätzlicher Prozessbevollmächtigter neben einem Gewerkschaftsvertreter erst vier Monate vor dem Termin im Berufungsverfahren beauftragt wird, sofern er Sinnvolles beiträgt. Mehr lesen