Das LG Hannover muss über die Strafe des wegen Untreue verurteilten Ex-Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stefan Schostok (SPD) noch einmal neu verhandeln. Der BGH hat Fehler bei der Strafzumessung moniert. Der Freispruch des Ex-Büroleiters hat dagegen Bestand.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat den Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover Stefan Schostok (SPD) vom Vorwurf der Untreue wegen unzulässiger Zulagenzahlungen ("Rathausaffäre") aufgehoben. Auch die Verurteilung von dessen Ex-Büroleiter hob der BGH auf. Das Landgericht Hannover muss die Sache nun neu verhandeln.
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