NRW-Unternehmen, die im Rückmeldeverfahren einen Verzicht auf die Corona-Soforthilfe erklärt haben, müssen das Geld zurückzahlen. Das OVG Münster hat entschieden: Die Erklärung war rechtlich wirksam – und der Verzicht freiwillig.
Mehr lesenBetriebe, die trotz wirtschaftlicher Verflechtung 2020 mehrere NRW-Soforthilfeanträge stellten, müssen das Geld zurückzahlen – auch wenn das Formular verwirrend war, entschied das OVG Münster.
Mehr lesenEin mittelfränkischer Friseur muss die 9.000 Euro, die er 2020 von der Regierung in Mittelfranken erhalten hatte, zurückzahlen. Personalkosten seien kein Argument für einen pandemiebedingten Liquiditätsengpass, der stets Voraussetzung für die Förderung gewesen sei, so der BayVGH.
Mehr lesenNordrhein-Westfalen hat Empfänger von Corona-Soforthilfen in einem nachgeschobenen Rückmeldeverfahren durch eine Formulierung zu einem Verzicht auf die Hilfen veranlasst. Das VG Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass das Land dennoch keine Gelder zurückfordern darf.
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