Freitag, 16.5.2025
Bindend angekreuzt: NRW darf Corona-Soforthilfen nach Verzicht zurückfordern

NRW-Unternehmen, die im Rückmeldeverfahren einen Verzicht auf die Corona-Soforthilfe erklärt haben, müssen das Geld zurückzahlen. Das OVG Münster hat entschieden: Die Erklärung war rechtlich wirksam – und der Verzicht freiwillig.

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Corona-Soforthilfe: Kein Anspruch bei wirtschaftlich verflochtenen Unternehmen

Betriebe, die trotz wirtschaftlicher Verflechtung 2020 mehrere NRW-Soforthilfeanträge stellten, müssen das Geld zurückzahlen – auch wenn das Formular verwirrend war, entschied das OVG Münster.

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Mittwoch, 2.4.2025
Corona-Soforthilfen: Durften nicht für Personalkosten verwendet werden

Ein mittelfränkischer Friseur muss die 9.000 Euro, die er 2020 von der Regierung in Mittelfranken erhalten hatte, zurückzahlen. Personalkosten seien kein Argument für einen pandemiebedingten Liquiditätsengpass, der stets Voraussetzung für die Förderung gewesen sei, so der BayVGH.

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Dienstag, 26.11.2024
Trotz "Verzichts": NRW darf Corona-Soforthilfen nicht zurückfordern

Nordrhein-Westfalen hat Empfänger von Corona-Soforthilfen in einem nachgeschobenen Rückmeldeverfahren durch eine Formulierung zu einem Verzicht auf die Hilfen veranlasst. Das VG Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass das Land dennoch keine Gelder zurückfordern darf.

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