Der frühere Afd-Politiker und ehemalige Landtagsabgeordnete Stefan Räpple ist mit seiner Unterlassungsklage gegen die Bezeichnung als "erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer" auch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gescheitert. Eine Stiftung hatte dies in ihrem Internet-Portal über Räpple geäußert.
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