Es bleibt beim Verbot der für den 15.05.2021 in Dresden geplanten Querdenker-Demonstration. Das Verwaltungsgericht Dresden hat in einem Eilverfahren die Einschätzung der Stadt bestätigt, dass das Infektionsgeschehen in Dresden und Sachsen den Versammlungen entgegenstehe. Es sei ein unübersichtliches, mit Blick auf die Hygieneregelungen nicht zu beherrschbares Versammlungsgeschehen zu erwarten.
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