Donnerstag, 4.5.2023
Kein erneuter Urlaubsanspruch nach Corona-Quarantäne während freigenommener Tage

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen muss, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Zwar könne die Qualität des Urlaubs durch die Quarantäne erheblich gemindert werden, so der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Priit Pikamäe. Der Arbeitgeber müsse jedoch nur dafür sorgen, dass man seinen bezahlten Urlaub nehmen könne, um sich zu erholen. Es gebe kein Recht darauf, dass der Urlaub tatsächlich für Entspannung sorge.

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Dienstag, 25.4.2023
Verdienstausfallentschädigung wegen Quarantäne auch ohne Covid 19-Impfung

Dem Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Absonderung bzw. Quarantäne begeben musste, steht laut Verwaltungsgericht Freiburg nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer keine Covid 19-Impfung in Anspruch genommen hatte. Denn eine Impfung hätte die Absonderung nicht im Sinne des damals geltenden Gesetzes vermeiden können.

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