Freitag, 26.11.2021
Zwangsmittel gegen prozessunfähigen Auskunftsschuldner

Scheitert eine Zwangsvollstreckung gegen eine prozessunfähige Person, darf weder gegen sie noch ihren Anwalt Zwangshaft verhängt werden. Ein Zwangsgeld wiederum ist laut Bundesgerichtshof jedoch nur gegen den Schuldner festzusetzen. Trotz der Prozessunfähigkeit sei die zu erwirkende Handlung aber nicht per se unmöglich – vorausgesetzt, sein Vertreter sei bereit, von der Vertretungsmacht Gebrauch zu machen.

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