Mittwoch, 8.11.2023
Table-Dance-Bar im Erdgeschoss eines Bordells kein Prostitutionsgewerbe

Eine Table-Dance-Bar bedarf auch dann keiner Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz, wenn in den darüber liegenden Etagen ein Bordell betrieben wird. Dies gilt laut VG Stuttgart selbst dann, wenn in der Bar Gespräche zur Anbahnung sexueller Kontakte stattfinden.

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Freitag, 10.2.2023
Ordnungsamt darf Pausenräume von Prostituierten betreten

Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen zur Überwachung der gewerberechtlichen Vorschriften auch die Pausenräume in einem Bordell betreten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt. Weder das Prostituiertenschutzgesetz noch die Gewerbeordnung unterscheide zwischen einem konzessionierten und einem nicht konzessionierten Bereich, so das Gericht.

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Mittwoch, 7.12.2022
Tantra-Studios sind Prostitutionsgewerbe
Auch der Betrieb eines Tantra-Studios erfordert eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Erfasst von der Regelung seien nahezu alle Formen bezahlter sexueller Kontakte. Hierzu zähle auch die Vornahme sexueller Handlungen im Rahmen einer entgeltlichen Massage.
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