Montag, 21.8.2023
Privatgutachten belegt Blitzer-Messfehler: Kosten nach Freispruch zu erstatten

Wenn das AG schon in der Ladung mitteilt, keine Anhaltspunkte für Messfehler zu sehen, kann es ein Privatgutachten brauchen, um diesen Glauben des Bußgeldrichters zu erschüttern. Dann muss der Staat nach dem Freispruch das Gutachten auch bezahlen, urteilte das LG Dessau-Roßlau.

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