Donnerstag, 23.7.2020
Postnachfolgeunternehmen zahlen für Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen Rückstellungen, die die im Zuge der Privatisierung errichtete Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost für die Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Bediensteten unter anderem auf Altersversorgung bildet, auch insoweit refinanzieren, als Dienstzeiten vor 1995 einfließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

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