Freitag, 12.11.2021
Verletzter trägt Beweislast bei Schusswaffengebrauch der Polizei

Wer durch einen von einem Polizisten abgegebenen Schuss verletzt wird, muss in Fällen, in denen die Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwangs berechtigt war, beweisen, dass die Polizei den Schuss nicht hätte abgeben dürfen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit einem am Donnerstag ergangenen Urteil entschieden. Im konkreten Fall sei auf dieser Grundlage kein Verstoß gegen das "Übermaßverbot" festzustellen.

Mehr lesen