Donnerstag, 16.5.2024
NRW-Polizeipräsident durfte nicht in einstweiligen Ruhestand geschickt werden

Nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 wurde der damalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Das BVerfG hat nun die einschlägige, Polizeipräsidenten als politische Beamte einstufende Vorschrift für verfassungswidrig erklärt.

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