Mittwoch, 26.10.2022
Komplexe Pfandleihe-Geschäfte mit Autos sind Fall für BGH

Der Bundesgerichtshof muss prüfen, ob ein bundesweit tätiger Pfandleiher Autos kaufen, dann an die Verkäufer vermieten und nach einigen Monaten öffentlich versteigern darf. Vorherige Instanzen hatten in den Konstrukten aus kombinierten Kauf- und Mietverträgen verbotene Rückkaufsgeschäfte oder ein wucherähnliches Geschäft gesehen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter wollen ihr Urteil am 16.11.2022 verkünden, wie sie am Mittwoch ankündigten.

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