Mittwoch, 16.11.2022
"Sale and rent back"-Geschäfte können wucherähnliches Rechtsgeschäft sein

Es liegt zwar kein Verstoß gegen das Verbot des Rückkaufshandels vor, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher wie Pfando gewerblich Autos kauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden hat, kann es sich bei diesen auch "sale and rent back" genannten Fällen aber um ein wucherähnliches Rechtsgeschäft handeln.

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Mittwoch, 26.10.2022
Komplexe Pfandleihe-Geschäfte mit Autos sind Fall für BGH

Der Bundesgerichtshof muss prüfen, ob ein bundesweit tätiger Pfandleiher Autos kaufen, dann an die Verkäufer vermieten und nach einigen Monaten öffentlich versteigern darf. Vorherige Instanzen hatten in den Konstrukten aus kombinierten Kauf- und Mietverträgen verbotene Rückkaufsgeschäfte oder ein wucherähnliches Geschäft gesehen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter wollen ihr Urteil am 16.11.2022 verkünden, wie sie am Mittwoch ankündigten.

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